Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 20.09.2004, 08:52
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von kelepaz
Hallo!

Ich konnte zu diesem Thema im Forum nichts finden - bin ganz gespannt, ob sich da jemand auskennt.
Dann hast du vermutlich nicht richtig gesucht :zwinkerer

Trotzdem zur Klarstellung:
Ein Ausländisches Patent wird nur anerkannt, wenn der Patentinhaber auch Staatsbürger des Staates ist, von dem das Patent ausgestellt wurde.

Ergo: Als Österreicher oder Deutscher hilft dir das Kroatische Patent nur in Kroatien, überall woanders gilt es nicht.

Flaggenführung: Es gilt die Zulassungsstelle, also Kroatien.
Demnach mußt du die Kroatische und Österreichische Flagge führen.

Zoll: Du mußt das Boot verzollen, wenn du es in den EU Raum bringst. Die Ausnahme: Wenn du damit nicht länger als 3 Monate im EU Raum bleibst, dann mußt du es nicht verzollen. Diese Ausnahme ist in erster Linie für Urlauber gedacht, die zB mit dem Boot längere Zeit irgendwo Urlaub machen.

Was mich bei der ganzen Sache wundert ist außerdem, daß du das Rib in Kroatien überhaupt anmelden kannst, wenn du keinen ordentlichen Wohnsitz in Kroatien hast.
Wenn doch, hat sich diese Frage erübrigt.
Mit Zitat antworten