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Alt 07.10.2014, 22:59
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Zitat von Alex.S. Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

so der Anhänger hat jetzt auch seine Zulassung erhalten ....., aber erst nach über einer Stunde Diskussion, Nachfragen, Rückruf bei der Polizei, Kontaktaufnahme mit anderen Zulassungsstellen.

Die Originalpapiere möchte er aber behalten, hat was von 6 Monaten erzählt, dann kann ich die Papiere wieder abholen?! Das wäre Gesetz?

Ich habe versucht zu erklären, dass der Verkäufer den Anhänger doch auch nur abmelden möchte.

Wir sind so verblieben, dass er morgen noch einmal etwas abklären will und ich dann im Laufe des Tages anrufen soll. Eine Kopie des ital. Dokumentes habe ich bekommen.

Wie ist das denn bei den anderen Italienüberführern auf der Zulassungsstelle gelaufen?

Gruß Alex
Das ist sehr unterschiedlich gelaufen. Man kann ja auch, wenn man Zeit hat, das italien. Zulassungspapier zurücksenden mit den Tafeln zur dortigen Abmeldung beim Italiener, und er sendet Dir dann das orig. der abgemeldeten Unterlagenb zurück. Das dauert aber mind. 6 Wochen bis Du diese wieder hast. Solange muß Du warten bis Du mit der TÜV Abnahme dann auf die Zulassungsstelle darfst.

Aber wenn die deutsche Zulassungsstelle die orig. italien. Trailer Zulassung zur eigenen Abmeldung behält (der deutsche Amtsschimmel wiehert hier), dann muß Du Dir eine oder zwei Kopien des mit Stempel ungültig gemachten Zulassungsdokument geben lassen, um den Italiener diese geben zu können damit er seine Zulassung und die Versicherung verständigen kann! Die deutsche Zulassungsstelle will das Original Dokument einreichen, und wie ich Dir schon schrieb, läuft diese über Flensburg zu dem italien. Behörden und bis dort der Italiener angesprochen wird, dauert es über 3 Monate!

Bitte fordere von der deutschen Zulassungsstelle eine Kopie (ist bestimmt in der Dokumenetenmappe der neuen deutschen Zulassung hinterlegt!) und reiche diese weiter an den Italiener, das das original Dokument von der deutschen Behörde einbehalten wurdeund auf Amtswegen an die italien. Behörden weitergereicht wird.

Es ist in der EU Vorschrift, das ein Fahrzeug nicht in 2 Staaten gleichzeitig angemeldet sein darf.

Geändert von DieterM (07.10.2014 um 23:24 Uhr)
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