Hallo,
Wartungen müssen eingehalten werden, das ist klar.
Wie es rechtlich im Bootssector ist weis ich nicht verbindlich.
Bei Kraftfahrzeugen heißt es ganz eindeutig, ausgeführt durch eine autorisierte Person.
Ich habe 2 Meisterbriefe in der Kfz-Technik und an meinem Fahrzeug -Lexus- über die ersten 3 Jahre die Inspektionen selbst durchgeführt.
Bei der Leasingrückgabe wollte der Händler das zuerst nicht akzeptieren, musste und hat später aber klein beigegeben, denn wenn ein Meister nicht kompetent ist, wer dann?
Das ist Eu-Recht, wie ich denke müsste das auch bei Bootsmotoren gelten, weis es aber nicht genau.
Gruß Werner
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