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Alt 21.11.2014, 20:55
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Wenn du eine Mägelrüge erteilst, und der Händler das in einer angemessen zeit oder deiner Frist nicht erledigen kann, kannst du vom Kaufvertrag zurück treten!! Habe bei meinem Zodiac obwohl das gebraucht war, eine Mängelrüge erteilt, da die Speedschläuche undicht waren, der Händler hat sie rep. aber die waren genauso undicht wie vorher.Dann hab ich das Boot einem anderen Händler gegeben, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen von 2500 Euro für die Reperatur, und diese 2500 Euro per Gericht vom Händler bekommen! Dann hab ich flüssiglatex in die speedschläuche gefüllt, und sie waren jahrelang dicht. Hätte der Händler auch tun können, aber mir das Boot zurückgeben nach 14 Tagen ohne was gemacht zu haben, da hat es mir gereicht! Dann hat er blechen können! Hatte ein so ein Zodiac Sport wo die Speedschläuche fest mit dem Boot verklebt sind.
Habt ihr in Deutschland nicht so eine Arbeiterkammer, wo man kostenlos einen Anwalt bekommt das ist bei uns Konsumentenschutz!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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