ich red auch vom Fahrtenbereich II, also 20sm, wo der Prüfungstörn obligat ist.
Beim Fahrtenbereich I (3sm) brauchte man ja gar keine Prüfung am Wasser bzw. wurde die prakt. Binnenprüfung anerkannt. Der ist zum "Krenreiben", das stimmt.
Ob man FB I immer noch machen kann, weiss ich gar nicht.
lg
Ferdi