Ich wills ja nicht zerschreiben, aber mit oder ohne Vollkasko: ich habe doch einen Beförderungsvertrag?! Muss mir die Fährgesellschaft das ihnen zum Transport übergebene Gut nicht wieder aushändigen, bzw. wenn untergegangen (im rechtlichen, nicht im wörtlichen Sinn) mich entschädigen?
Möglicherweise ist die Entschädigungssumme wie in der Luftfahrt begrenzt, aber leer dürfte man doch nicht ausgehen? Ist doch bei keiner Spedition so (ausser man kauft die Leistung FOB [Free On Board]), aber das ist zumindest in Europa für Private unüblich.
immer gute Überfahrt
Bernhard
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