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Alt 05.01.2015, 11:00
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Zitat von skipper1 Beitrag anzeigen
nach diesem deckungsumfang bist du beim fährenunglück versichert. ralf hat insofern recht, wenn die versicherten gefahren beinhaltet sind: sprich feuer !
dann ist auch die Maschine und der Trailer mitversichert, weil der schaden von aussen verursacht wurde.
Es sei denn, meine Kasko verweist auf die Fährgesellschaft, da dort ja der Schaden entstanden ist und diese geht insolvent etc. etc. oder, oder, oder ...

Ich hab inzwischen gelernt, auch wenn man sich 100% sicher ist in seiner Rechtsauffassung, muss man nicht zwingend Recht bekommen

Sicher ist, dass nichts sicher ist

LG Jens
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LG Jens
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