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Zitat von ulf_l
Hallo
Mir hat der Nachbar mir seinem (chronisch zu schweren) Wohnanhänger mal erzählt, daß man, wenn man den Hänger alleine wiegt, die Stützlast noch abziehen kann, weil die ja vom Zugfahrzeug getragen wird. Sprich, daß man einen 500kg Hänger mit max. 620kg vollpacken kann, wenn das Zugfahrzeug 120 kg Stützlast verträgt und das Gewicht so verteilt ist, daß die auch ausgenutzt wird. Stimmt das ? Wenn ja, würde das hier ja noch etwas Spielraum bedeuten.
Gruß Ulf
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Falsch! Das gilt nur in D, nicht im Ausland, das man die Aufliegelast vom zulässigen GG des Trailers abziehen darf. Aber ... die wenigsten Anhänger haben eine Auflaufkupplung die 120 kg Aufliegelast zulassen bzw. erreichen. Meistens liegen diese nur bei 75-80 kg max., da hilft dann eine höhere Aufliegelast am Zugfahrzeug nicht. Der max. Wert ist in der Kupplung des Trailers eingestempelt!
Sage D/Nachbarn einen schönen Gruß, er möge seine Lebensmittel im Urlaubsland kaufen, dann leichter er den WOWA bereits bei der Anfahrt.