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Alt 14.01.2015, 20:32
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Falsch! Das gilt nur in D, nicht im Ausland, das man die Aufliegelast vom zulässigen GG des Trailers abziehen darf. Aber ... die wenigsten Anhänger haben eine Auflaufkupplung die 120 kg Aufliegelast zulassen bzw. erreichen. Meistens liegen diese nur bei 75-80 kg max., da hilft dann eine höhere Aufliegelast am Zugfahrzeug nicht. Der max. Wert ist in der Kupplung des Trailers eingestempelt!

Auch falsch!!!
Das zGG darf nie überschritten werden, es wird der Anhänger ohne Zugwagen gewogen und der das darf das max GG nicht überschreiten.

Das mit der Stützlast trifft nur zu wenn es um die Anhängelast geht.
Beispiel: Das Auto hat eine Anhängelast von max 950kg, und eine Stützlast von 50kg. Dann darf der Trailer oder Anhänger max 1000kg wiegen, denn die 50 kg Stützlast werden nicht gezogen sondern vom Auto getragen und dem GG vom Auto hinzugerechnet.
So habe ich es mehrfach in einem Wohnwagenforum gelesen, dort wird es meistens noch viel enger mit den Gewichten.
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Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia

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