21.01.2015, 10:45
|
|
Marlinisti
|
|
Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 6.907
abgegebene "Danke": 969
|
|
Zitat:
Zitat von rottweiler
Eine ordentliche Rechnung vom Verkäufer langt beim Ausstellen des Bootsscheins zu !
lg Frank
|
Oder wie bei mir, zb.
ich hatte keine Rechnung, ist halt gebraucht gewesen unter bekannten und Cash. Da reicht es, wenn Du ein Schreiben beim WSA mitbringst, das Du den Motor gebraucht erworben hast und Dein Eigentum ist und nicht gestohlen wurde.
Ich hatte vorher beim WSA angerufen, eben weil ich keine Rechnung hatte, und diesen Rat bekommen und auch so gehandhabt.
__________________
Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus
Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.
„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”
Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.
Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.
Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
|