Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 11.02.2015, 21:36
Benutzerbild von Visus1.0
Visus1.0 Visus1.0 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 10.151
abgegebene "Danke": 353


Ohne Bootsanmeldung in Kroatien mit dem Schlauchboot ins gleiten kommen!

Für all die Schlauchbootinteressenten, die sich mal zu Anfang für den Urlaub ein kleines Schlauchboot kaufen wollen, das für die kleine Brieftasche ist, leicht zu Slippen, und nur Spritkosten zu zahlen sind.

Bis 2,5 Meter und bis 6,8 PS brauch man in Kroatien keine Anmeldung beim Hafenkapitän, und auch keine Versicherung.

Das eine Versicherung immer versichert, ist natürlich sicher!

Einfach das Boot aufblasen, Motor drauf und ins Wasser und fahren.

Was man braucht, ist mind. ein kroatisches Bootspatent, das man beim Hafenkapitän an einem Nachmittag machen kann.

Und schon ist man dabei, als Rubberdog!

Und ja man kommt ins gleiten, mit 5 bis 6 PS.

Ein gebrauchtes Boot und Motor in der Länge und PS Klasse gibt es schon so um 700 Euro zusammen.

Man sollte aber mind. 5PS haben, das das gleiten klappt. Es gibt Motoren die haben 6PS und sind leicht auf 8PS zu tunen.

Dann geht die Post ab, mit 2,5 Meter.

Mit einem 2,5er Rib wird das Gleiten angenehmer sein.
Es gibt viele Boote mit 2,5m die bis 5 bis 6 PS Max. Motorisierung angegeben sind.

Der Spass pur auf für eure Kinder ein Erlebnis.

Und die, die ein großes Schlauchboot haben, für einen Kurzurlaub kommt nur das kleine mit, und Mann muss auf das Bootfahren nicht verzichten!

Um Links zu sehen, bitte registrieren


Um Links zu sehen, bitte registrieren

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Um Links zu sehen, bitte registrieren


Auch Wasserschi fahren ist möglich und Wakeboard mit 6PS!!

Um Links zu sehen, bitte registrieren


Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas

Geändert von Visus1.0 (11.02.2015 um 21:56 Uhr)
Mit Zitat antworten