Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots
Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:
Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:
wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels
Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis
Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen.
Beispiele:
Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt
Artikel wurde gestohlen
Sie können den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots oder eines Rechtsmangels nicht übereignen
Nicht berechtigt sind Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:
Sie möchten den Artikel anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben oder haben dies bereits getan.
Sie haben sich zwischenzeitlich gegen einen Verkauf entschieden.
Also wenn das wer darauf anlegt, kann er Geld verdienen, wenn der Artikel rausgenommen wird und man der Höchstbieter ist!!!!...und dann einfach das seiner Rechtsschutzversicherung gibt!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.
Liebe Grüsse
Andreas
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