Nein, Sepp, er ist nur gscheiter als die Gesetzgeber.....
Andreas, wenn man schon Gesetzestexte zitiert, sollte man auch Zusammenhänge erkennen....Und diese sind angeführt, die zitierten Ankerbestimmungen gelten nicht für unsere Schlauchboote.
Btw, viel Spass mit 20 m Ankerkette....
Also alles lesen....
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