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Alt 04.03.2015, 23:57
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Habe heute mit der Magistratsabteilung 58, das ist die Abteilung für Wasserrecht, Schifffahrtswesen, Jagt und Fischerei usw. gesprochen.

Der zuständige Herr hat nur ein mal in der Woche Di von 8 bis 12 Amtsstunden am Tel. einer Festnetznummer.

Da ich schon eine Woche gewartet hatte, und dann Di anrief, war er nicht erreichbar, da er noch laut Amt auf Urlaub war.

Ich war erstaunt, und besorgte mir seine Handynummer nach zahlreichen Anrufen, und erreichte ihn zu meiner Freude und erstaunen am Mit. Vormittag auf seinem Handy.

Er war sehr freundlich und geduldig, ganz anders als die Frau im Amt, und ging mit mir gemeinsam die Gesetzestexte durch die er sich vorher als Schriftstück holte.

Leider teilte er mir mit, das eine Eintragung bei der Schiffszulassung unter der Rubrik Eintrangungen der Behörte nicht eintragen kann, da er sich an die Verordnung von 1,5 mal der Bootslänge halten muss.

Nach meiner Nachfrage bezüglich des Gesetzespunktes zwei Anker oder Reduzierung des Ankergewichtes um 30% bei Patentanker mit erhöhter Haltekraft gab er mir folgende erfreuliche Antwort.

Zwei Anker sind zulässig, aber nur wenn ich z.B. 8kg Ankergewicht vorgeschrieben habe, aufgeteilt auf zwei mal 4 Kg. Nicht zulässig sind z.b. 6Kg und 4kg da das Ankergewicht mindestens 45% der Gesamtmasse ausmachen muss die vorgeschrieben ist für einen Anker. Es genügt diese beiden Anker mitzuführen. Kette dafür ist laut Behörde in meiner Zulassung nicht vorgeschrieben.

Weiters darf ich unter folgender Auflage das Ankergewicht reduzieren.
Ich soll von der Firma des Ankers ein Bestätigung mitführen, das dieser Patentanker mit erhöhter Haltekraft in dieser Gewichtsklasse einen normalen Anker mit 8Kg ersetzt.

Weiter soll ich den neuen Gesetzestext der Schiffstechnikverordnung Fassung vom 4.03.2015 mitführen, und bei einer Kontrolle der Schifffahrtpolizei vorzeigen.

Ich werde jetzt versuchen, die Fa. Lewmar zu kontaktieren, ob sie mir so eine Bestätigung für den Delta ausstellen kann, dann nehm ich den 6Kg Anker Delta und eine 2Kg mit Kette für den Bug.

Wenn ich das nicht bekomme, dann nehme ich den 4Kg Anker Lewmar Dalta für den Bug und einen zweiten Klappanker, den ich eh schon hab für das Heck.

Dann hoffe ich, ist dem Gesetz genüge getan, und wenn ich dann noch ein Busgeld wegen dem Ankern bekomme legen ich gegen die Strafe einen Einspruch ein und gehe in Berufung. Dann fecht ich das aus, bin dann gespann wie der Richter entscheidet.

Das paradoxe dabei ist ja, das ich auf der Donau in der Hauptrinne sowieso nicht Ankern darf.

Und wo es ruhig ist hält auch ein leichterer Anker.

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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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