Das scheint ja alles nicht wirklich mittels deinen Gesetzestexten vereinbar........Wo wir wieder beim grundsätzlichen sind:
Man kann nicht immer alles aus reinen Gesetzestexten herauslesen, und die Beamten scheinen ja doch nicht so schlimm zu sein.....
Fazit: es zählen die Eintragung in der Zulassung, das ist für dich maßgeblich.
Zitat:
Nicht zulässig sind z.b. 6Kg und 4kg
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ich denke, du meinst 6+2.
Das mit dem Patentanker ist sicherlich ein Thema, weil ich hab mir auch schon mal darüber Gedanken gemacht, wie das gehen soll, einen 7 Kg Aluanker mitzuschleppen.....
Und zum Segelladen lies dir vorher so manche Rezessionen hier durch, auch das kann dir helfen.