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Alt 05.03.2015, 08:40
preirei
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Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
...
Zwei Anker sind zulässig, aber nur wenn ich z.B. 8kg Ankergewicht vorgeschrieben habe, aufgeteilt auf zwei mal 4 Kg. Nicht zulässig sind z.b. 6Kg und 4kg da das Ankergewicht mindestens 45% der Gesamtmasse ausmachen muss die vorgeschrieben ist für einen Anker. Es genügt diese beiden Anker mitzuführen. Kette dafür ist laut Behörde in meiner Zulassung nicht vorgeschrieben.
Hallo Andreas,

danke für die Auskunft, somit wäre die leidige "Ankergewichtsdiskussion" zumindest für Österreich was die Gesetzeslage betrifft wohl etwas eindeutiger. Um es wirklich schwarz auf weiss, und wohl auch rechtsgültig zu haben, wäre vielleicht eine zusätzliche Anfrage an das bmvit ganz hilfreich.

Nichtsdestotrotz - der oben zitierte Auszug aus deiner Antwort scheint mir irgendwie nicht ganz logisch!


Nachtrag: Mit berny´s Kommentar kapier ists auch für mich logisch(er) :-)

Geändert von preirei (05.03.2015 um 08:42 Uhr) Grund: Mit berny´s Kommentar kapier ichs nun auch :-)
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