Einzelnen Beitrag anzeigen
  #41  
Alt 05.03.2015, 11:30
Benutzerbild von Visus1.0
Visus1.0 Visus1.0 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 10.154
abgegebene "Danke": 354


Ntr
Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Das scheint ja alles nicht wirklich mittels deinen Gesetzestexten vereinbar........Wo wir wieder beim grundsätzlichen sind:
Man kann nicht immer alles aus reinen Gesetzestexten herauslesen, und die Beamten scheinen ja doch nicht so schlimm zu sein.....

Fazit: es zählen die Eintragung in der Zulassung, das ist für dich maßgeblich.

ich denke, du meinst 6+2.

Das mit dem Patentanker ist sicherlich ein Thema, weil ich hab mir auch schon mal darüber Gedanken gemacht, wie das gehen soll, einen 7 Kg Aluanker mitzuschleppen.....

Und zum Segelladen lies dir vorher so manche Rezessionen hier durch, auch das kann dir helfen.
Ja Berny meine in dem Fall 6kg und 2kg oder 5kg und 3 Kg geht auch nicht, schade eig. Den die 6 zu 2 wäre mir am sypatischten gewesen, jetzt wirds wahrscheinlich 4kg und 4kg weil die Firmen keine Bestätigung ausstellt das ihr 6kg Anker so gut hält wie ein normaler 8kg. Die geben Garantie auf Bruch usw. und geben die Bootslängen an, aber nicht was ihr Anker ersetzt in Kg.

Hab mir jetzt das ganze Gesetz ausgedruckt, 83 Seiten sind es geworden. Die bekommt der Schifffahrtspolizist der kontrolliert in die Hand gedrückt, wenn er den Anker beanstandet. Der. muss ja seine Arbeit machen, kann auch nix fü die Gesetze.
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
Mit Zitat antworten