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Alt 10.03.2015, 22:52
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Dieter B. Dieter B. ist offline
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Boot Infos

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Zitat von Schlork Beitrag anzeigen
Gmorjen!



Brauch für meinen Neu/Alterwerb (Zodiac Z131) ne Haftpflichtversicherung.

Nein, nicht brauche, will. Ist ja komischerweise kein Pflicht. ((Warum eigentlich? Ein Auto MUSS ich ja auch versichern...das leuchtet mir wirklich nicht ein.)

Nun kann ich ja ein Boot irgendwo versichern. Teilweise sind doch aber auch in einer Privathaftpflicht solche Sachen (bspw. "Schlauchboot bis 5PS") mit drin.

Wenn ich nun das BOOT haftpflichtversichere, sind dann alle möglichen Fahrer des Boots versichert? Oder ist das wieder je nach Versicherung unterschiedlich, bspw. dass nur der Versicherungsnehmer versichert ist?

Und wenn das in MEINER Privathaftpflicht mit drin ist, dann nur ich, korrekt?
In dem Fall könnte ich das Boot ja nie jemandem guten Gewissens überlassen, der nicht auch nachweislich eine Haftpflicht mit inkludierter Bootshaftpflicht besitzt?

Eine Kaskoversicherung brauch ich nicht, das ist mein Kram nicht wert. Es geht nur darum, dass die Beerdigung der Reste des Tauchers, den ich dann grad überfahren hab, bezahlt wird.

Also:
In Deutschland gilt grundsätzlch eine VERSCHULDENS Haftungs -Verpflichtung! PUNKT!

Darum braucht sich auch niemand zu versichern.

Dass aber allgemein und richtig geraten wird, eine Privat-Haftpflichtversicherung ab zu schließen, hängt auch damit zusammen, dass die Versicherung im Falle von strittigen Schäden für den Versicherer sogar das Verfahren führt (um eben nicht bezahlen zu müssen). Sie tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer (VN) schuldhaft einen Schaden verursacht hat. Darum ist sie auch verhältnismäßig günstig und versichert eine ganze Familie für kleines Geld.
Verursacht jemand in D nicht schuldhaft einen Schaden, ist er grundsätzlich nicht zum Schadensausgleich verpflichtet.

Das gilt so auch auf dem Wasser. In der Privathaftpflicht sind nun einige Regulierungen ausgeschlossen. Dazu gehört z.B. auch ein Schadensausgleich bei Nutzung eines motorisierten Sportbootes (platt dargestellt). Also ist es dringend ratsam, sein Boot (nicht sich) Haftpflicht zu versichern.

So, nun zum Straßenverkehr:

Hier gilt die große Ausnahme. Wegen der potentiellen Gefährdung durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr gilt hier die GESETZLICHE GEFÄHRDUNGS-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG!
Darum auch die von Dir geschilderte Verfahrensweise.

So, nun gleich noch zum Bootstrailer:

Grundsätzlich müssen alle im öffentlichen Straßenverkehr mitgeführten Anhänger zugelassen und haftpflichtversichert sein ( Deutschland).
Es gibt Ausnahmen, zu denen gehören Anhänger zum Transport von Sportfahrzeugen, so eben auch Sportbooten. Diesen Anhängern wird ein grünes amtlichen Kennzeichen zugeteilt, das bedeutet Steuerbefreiung, jedoch regelmäßige Hauptuntersuchung.
Solch ein Anhänger, wie im übrigen alle angekoppelten Anhänger, sind beim ziehenden Fahrzeug mit versichert. (Darum ist grundsätzlich auch die Haftpflichtversicherung aller Anhänger so billig)
So, nun ist noch zu beachten, dass der Bootsanhänger in diesem Falle auch nur mit dem Sportgerät und dessen Zubehör beladen wird.
Ist er das nicht, verliert er den Status "haftpflicht- und steuerbefreit" und zusätzlich könnte man - je nach Einschätzung des Kontrollierenden - noch in ein Steuerstrafverfahren rutschen .
Um dem aus dem Wege zu gehen und den Bootstrailer auch abgekoppelt haftpflichversichert zu haben, kann man ihn - wie z.B.mein Anhänger - zulassen und versichern. Das ist auch mit kleinem Geld zu bekommen und man bekommt ein schwarzes Kennzeichen zugeteilt.

So, ich hoffe, du bist jetzt ausreichend informiert.

Ach so, dein Taucher. Wollens ja nie hoffen, aber es kommt nun darauf an, wie, wo und warum der Taucher nun so herum taucht. In der Fahrrinne einer Wasserstraße? in der Einfahrt zu einem Hafen? Mit Tauchersicherung an der Wasseroberfläche? Na, und so weiter; ob Du z.B. nüchtern bist. Gibt man Dir die Schuld oder eine Mitschuld stehst du da mit kurzem Hemd. Das wird auch der Grund sein, dass im südeuropäischem Ausland eine Haftpflichtversicherung für das Boot nachgewiesen werden muss. Im Norden Europas nicht. Da sind aber auch nicht so viele (Sport-)Taucher im Wasser.
Für spezielle Fragen solltest du dich dann aber an einen Versicherungsvertreter wenden
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Gruß Dieter
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