Zitat:
Zitat von Dieter B.
Wenn es denn so sein sollte, dass man bis 5 PS Motorisierung das Boot nicht versichern braucht und die private Haftpflichtversicherung Boote bis 5 PS Motorisierung einschließt, dann ist tatsächlich der Versicherungsnehmer und nicht das Boot versichert.
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Was ich dazu noch beitragen kann, in meiner Police der privaten Haftpflichtversicherung steht noch, kein Versicherungsschutz besteht, wenn ein Führerschein benötigt wird. In Kroatien würde ich das so auslegen, dass kein Versicherungsschutz, für das Boot, über die Privathaftpflicht besteht, weil Kroatien immer einen Führerschein vorschreibt. Ob andere Versicherungen diese Klausel auch haben, weiß ich nicht, bei meiner Versicherung steht keine PS Begrenzung, sondern allgemein Boote mit Motor, für die kein Führerschein benötigt wird.
MFG. Klaus