Zitat:
Zitat von fischersepp
Wer sagt denn dass der Motor eine CE Nummer braucht wenn er vielleicht älter als Bj.06 1998 ist oder schon später in der EU zugelassen war ?
Zweitakter werden auch jetzt noch angemeldet.
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Das ist richtig, für 2-Takt Motoren vor 1998, also gebrauchte Motoren benötigt man keine CE Bescheinigung. Außerdem ersehen die Zulassungsstellen aus der Motorbezeichnung und den Unterlagen die vorgelegt werden schon um welchen Motor es sich handelt.
Aber hier ging es um die Neuzulassung eines 2-Takter Outboarders, der in der 3. Welt immer noch gefertigt wird. Solche Motoren sind inzw. nicht mehr zulassungsfähig innerhalb der EU, nur darum geht es hier.