Sorry, aber mal zum technischen Verständnis:
Sobald du das Bild im Browser siehst, es es auf deinem PC gespeichert.
Somit kann der "Download" nicht verboten sein.
Es sei denn, du umgehst einen Schutz, dann solltest du das Bild aber mit aufrechten Schutz auch nicht sehen können.
Was verboten ist, ist die Weiterverbreitung, ev meinst du das.
Und viele Rechtsanwälte und Richter sind mit dieser Thematik auch überfordert, so gesehen sollte man auch nicht immer alles für bare Münze nehmen, was da verzapft wird.
Was ich übrigens mit "Ich habe da im Netz gelesen" gemeint habe, sind oberstgerichtliche Urteile, die kann man zumindest als richtungsweisend betrachten.
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