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Alt 04.10.2004, 21:30
Neptun Neptun ist offline
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Hi,

es gibt sowas wie Bestandsschutz, und niemand kann dir deine beiden Führerscheine aberkennen, oder dir Zusatzkurse aufzwingen, zumindest was das deutsche Recht betrifft.

Ein Beispiel aus einem anderen Bereich, die Autoführerscheine: (vereinfacht dargestellt!)
Mit der Einführung der EU-Führerscheine wurden ja die Gesamtgewichtsgrenzen drastisch reduziert, außerdem auch die zulässigen Anhängelasten, die man mit dem PKW-Führerschein ziehen darf.
Früher durfte man mit dem Autoführerschein bis max. 7,5 to. zul. Gesamtzuggewicht fahren, mit dem neuen Schein nicht. Trotzdem dürfen die Leute, die noch den "dreier" nach altem Strickmuster haben, weiterhin bis 7,5 to. fahren, AUCH DANN; WENN SIE DEN FS UMTAUSCHEN UND JETZT DAS PLASTIKKÄRTCHEN HABEN!!!!
Ähnliches gilt für die Motorradführerscheine.
Ich habe beide "alten", habe den grauen Lappen mal in den rosa Lappen umgetauscht und habe jetzt die Scheckkarte. Das alles ändert nichts an meinem Recht, beispielsweise bis 7,5 to. zul Gesamtzuggewicht zu fahren, IM IN- UND AUSLAND!!!!

Dasselbe ist auch auf das SBF-Recht anzuwenden.
Es könnte höchstens sein, dass solche "problematischen" Länder wie HR da wieder Sperenzchen machen, aber das kann ich mir auch nicht vorstellen, denn da hätten sie von jetzt auf nachher kaum noch Bootstouristen im Lande, denn wer von uns hat denn die Funkscheine?

Wer weiß, vielleicht ist das alles nur ein Werbegag deiner alten Fahrschule?
Wie gesagt, meine Meinung und mein Wissen über das dt. Recht.

Grüße
"Neptun"
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