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Alt 04.10.2004, 22:16
Michel
Gast
 
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Hallo Hein,

jetzt nimm mal den Brief, steck ihn wieder in den Umschlag und sende das Ding "UNFREI" an Deine Fahrschule.

Leg aber noch einen Zettel rein mit der Frage ob Dich Deie Fahrschule für Dumm verkaufen will und ob es da "üblich" ist, mit panikmache und falschen Aussagen Geld zu verdienen.

Jetzt aber zu Deiner Frage:

Dein See und Binnenschein kannst Du behalten, da ändert sich überhaupt nichts. Du brauchst und wirst für die beiden Scheine kein Funkzeugniss brauchen. Anders sieht es aus, wenn Du ein Funkgerät einbaust aber das ist eh klar.

Was Deine Fahrschule meinte aber sicher verwechselt hat ist,

dass vorhandene Sportküstenschifferscheine (SKS), Sportseeschifferscheine (SSS) und Sporthochseeschifferscheine (SHS) ab 2008 Ihre Gültigkeit verlieren, wenn nicht beim SKS das SRC (Short Range Certificate = UKW-Funkbetriebszeugnis) und beim SSS und SHS das LRC (Long Range Certificate = Allgemeines Funkbetriebszeugniss) nachgewiesen wird.

Da aber der SKS ein freiwilliger Schein ist und des SSS und SHS zwar für Privatleute freiwillig, für berufliche Nutzung eines Schiffes aber vorgeschrieben sind, tangiert Dich das sicher nicht.

Den UBI-Schein (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) betrifft diese Regelung gar nicht.

Also lass Dich nicht verrückt machen

Übrigens wird gerade diskutiert, diese Regelung mit dem "Ungültigwerden" von SKS, SSS, SHS, zu kippen weil es hier in D gerade wie schon von den Leuten weiter oben einen Bestandsschutz gibt und man einmal erworbene Fahrerlaubnisse nicht nachträglich für ungültig erklären kann.

Die neuen Scheine wird das aber sicher betreffen.

Hier noch ein Link zum Nachlesen:

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Also nochmal:

LASS DICH NICHT VERRÜCKT MACHEN UND LASS DIR VOR ALLEM KEIN GELD AUS DER TASCHE ZIEHEN, FÜR EINE PRÜFUNG, DIE DU NICHT BRAUCHST.

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