Thema
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Eigentümergemeinschaft IBS
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23.05.2015, 20:28
DieterM
In Memoriam
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Boot Infos
Lt. dem IBS ist Deine Vater der Eigentümer vom Boot. Also muß er die Ergänzung im Int. Boots Schein veranlassen. Dann seit Ihr beide Eigentümer des Bootes. Fertig!
DieterM
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Infos zu meinem Boot
Boot:
ZAR 47
Motor:
HONDA BF 90 L Vtec
Trailer:
BALBI 1,25 T BD1100 B2
Bootsreviere:
Europa
Herkunftsland:
Deutschland