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Alt 26.05.2015, 19:21
bf109v7 bf109v7 ist offline
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Zitat von sven82 Beitrag anzeigen
Lies dir einfach Post #46 durch. Das gilt für alle Prüfstellen egal was für eine....
Wieso soll etwas, was der TÜV Nord herausgibt für alle Prüfstellen gelten? Das gilt nur für TÜV Nord, nicht mal für TÜV Rheinland usw.
Das der TÜV Monopol hatte und Vorschriften erlassen konnte, das war im 3. Reich so, und das ist glücklicherweise, wie anderes auch abgeschafft worden. Nur bei manchen TÜV Leuten hat man das Gefühl, die haben das noch nicht mitbekommen, so, wie die sich aufführen. Und es gibt ja auch immer noch genug Leute, mit denen die das machen können, wie ich sehe.
Klar ist das in dem Fall ziemlich unwichtig, da es kaum Reifen gibt, die nur bis 100 Km/h zugelassen sind und die für ein 100 Km/h Anhänger in Frage kommen.
Muss mich korrigieren, es steht hier
Um Links zu sehen, bitte registrieren
unter § 3.
Verständlich wird es dadurch:
wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung
verbessert wird; nachgewiesen werden muss dies mit einem Teilegutachten

Was man ja nicht tun kann, wenn die Reifen nur 100 dürfen.
Alex

Geändert von bf109v7 (26.05.2015 um 19:47 Uhr)
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