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Alt 02.06.2015, 19:57
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Lanfranco Beitrag anzeigen
Der Händler sagt, ich solle erstmal entspannt in Urlaub fahren und die Sache ausprobieren und ihm Fotos senden, die er dann dem Importeur zeigen wird. Der Garantie-Anspruch bleibt erhalten. Nach dem Urlaub wird die Sache zu begutachten und zu klären sein und man werde eine gute Lösung finden.
So mache ich das jetzt.
Schlecht wäre es, wenn mir der Händler dann kommunizieren würde, das ganze sei innerhalb der Produktionstoleranz und vom Kunden hinzunehmen. Das würde ich nicht akzeptieren, da die Abweichung nicht nur für ein geübtes Auge nicht zu übersehen ist.
Jetzt hoffe ich mal, meine geplanten Bootsausflüge einigermaßen zufrieden stellend machen zu können.
Maßgeblich für die Gewährleistung ist erst einmal, dass ein Mangel oder Verdacht auf einen Mangel angezeigt worden ist.
Du kannst auch so verfahren wie beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben, indem Du dem Händler kurz bestätigst:

"Den Mangel am Boot xxxx, Fehlerbeschreibung xxxx habe ich Ihnen am xx.xx.xxxx telefonisch angezeigt. Sie meinten, ich solle das Boot im Urlaub ausprobieren. Ich solle Fotos machen,...
Ich werde so verfahren und melde mich nach dem Urlaub."

Wenn Du das per Fax mit Sendebericht oder per Mail versendest und noch Zeugen für das Gespräch hast, dann ist alles bestens.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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