Hallo Ranko,
Du bist unpräzise. Wo soll denn ein Küsten Patent in A gültig sein, wo A doch keine Küstengewässer hat? In Binnengewässern ist es nirgends akzeptabel.
Übrigens wird ein kroatisches Küsten Patent in Küstengewässern anderer Länder nur in sehr wenigen Ländern anerkannt.
Also doch eine Anmeldung beim Martin fällig?