Moin,
"in Verkehr bringen" bedeutet definitionsgemäß die erstmalige Bereitstellung zum Gebrauch.
Dies ist übrigens nicht von der Zulassung abhängig.
Eine bereits erfolgte Zulassung ist lediglich eine mögliche Nachweisform für ein früheres "in Verkehr bringen" um damit Bestandsschutz zu erreichen.
Hilfreich wäre generell der Opa, der bestätigen kann, dass er anno 1982 mit dem Boot am Starnberger See gerudert ist.
Möglicherweise sehen die WSA dies im Einzelfall anders. Man benötigt ggf. ein dickes Fell und eine spitze Feder.