Zitat:
Zitat von hobbycaptain
der Prüfer sollte ja einen Binneschein haben, der kann Dich ja als Rudergänger einsetzen und alles passt. Du selber brauchst keinen Schein solange jemand mit Schein an Bord ist und Dir die Schiffsführerschaft überlässt..
Im Unterschied zu HR, wo das wieder nicht geht, ist das in A erlaubt.
|
ferdi, das würde in HR schon gehen. derjenige, der steuert, muss über den befähigungsnachweis verfügen. nur du darfst niemanden fahren lassen, der keinen schein hat.
und genau wegen solchen regelungen wollen vercharterer in griechenland zb mindestens zwei leite mit führerschein an bord haben.
lg martin