Zitat:
Zitat von hobbycaptain
der Prüfer sollte ja einen Binneschein haben, der kann Dich ja als Rudergänger einsetzen und alles passt. Du selber brauchst keinen Schein solange jemand mit Schein an Bord ist und Dir die Schiffsführerschaft überlässt..
Im Unterschied zu HR, wo das wieder nicht geht, ist das in A erlaubt.
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Vielen Dank für den Tipp!
lG.
Martin