Thema: Zar 47 2007
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  #68  
Alt 20.06.2015, 19:48
rückenwind
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hier geht es um EU-recht:

Schließt der Händler mit seinen Kunden Verträge im Wege der individuellen Kommunikation, gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen des Fernabsatzes wie beim Verkauf von Waren über den eigenen Online-Shop oder eine Online-Plattform. Danach muss der Unternehmer den Verbraucher auch bei Bestellungen per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief insbesondere über seine Identität, das Zustandekommen des Vertrages und ein Widerrufsrecht informieren. Allerdings ergeben sich Unterschiede im Hinblick auf die speziellen Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr.


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wenn der händler auf stur schaltet, kannst du das auch. klar, du hast nen fehler gemacht, aber er muss dir deine rechte gewähren!
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