Moin,
im Zuge der "Vollharmonisierung" der Fernabsatzregeln wurde die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in D zum Stichtag 13. Juni 2014 umgesetzt. Es gibt keine Übergangsfrist.
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"österreich+eu+verbraucherrechterichtlinie"
dann erhält man folgenden Treffer:
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Telefon ist unzweifelhaft ein Fernkommunikationsmittel und das ganze Thema ist damit rechtlich gegessen.
Ich würde nochmal etwas "soft" nachverhandeln.
Als allererstes würde ich mir den Webauftritt des Händlers ausdrucken. Fehlt dort der Widerrufshinweis mit Musterformular, dann hat er ganz schlechte Karten.