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Alt 28.06.2015, 00:28
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

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Zitat von Comander Beitrag anzeigen
was mich an der Geschichte interessieren würde die Fahrgäste haben einen Haftungsausschluss unterschrieben, was passiert da oder bzw. was passiert da jetzt nicht?
Nun, ich sehe das so. Erstmal sind da die Unfallfolgekosten durch die Krankenkasse jedes Einzelnen gedeckt, weil diese Risiko-Unfälle noch nicht von einer Unfallversicherung gedeckt werden müssen. Ob die jeweilige Krankenkassen der Verletzten Regress dieser Kosten bei dem Skipper oder dem Veranstalter nimmt auf dem Gerichtsweg, bezweifle ich. Das könnte diese aber da der Veranstalter sicherlich eine Haftversicherung hat, also das würde dann gerichtlich ablaufen. Ob dann auch noch ev. Schmerzensgeld an die Verletzten gezahlt würde müßten zusätzliche Nebenkläger bei der Krankenkasse anmelden, falls diese einen Schadensprozess führen würden. Allerdings könnte der Haftungsausschluß des Veranstalters nur ausgehebelt werden, wenn hier beim Skipper grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte, z.Bsp. weil das Boot nicht für solche Sprünge konstruktiv ausgelegt wurde von der Werft.

Also steht hier ein komplizierter gerichtlicher Vorgang an mit unsicherem Ausgang. Aber ich finde es bemerkenswert, das der Unfall amtlich bekannt gemacht und untersucht wurde. Das zeigt schon mal, das da etwas abgelaufen das ist nicht richtig war.
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