Thema: Bootsunfall
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Alt 10.10.2004, 19:09
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Matt_CDN Matt_CDN ist offline
Brausewind
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Zitat:
Zitat von nordy
Wieso hat der Schiffsführer gutmütig gehandelt, geht jedenfalls aus dem weiteren Zitat nicht hervor.
Die Leute schienen doch alle der gleichen Clique angehört zu haben.

Das Mitnehmen von einem bekannten Leuten hat doch generell nichts mit Gutmütigkeit zu tun sondern geschieht in der Regel aus einer gemeinsamen Interessenslage heraus.

Der Schiffsführer übernimmt nunmal die Verantwortung für seine Besatzung.
Das hätte ihm klar sein müssen, weiss er als Führer seines Autos doch auch.

Ich finde das Urteil geht rechtlich voll in Ordnung.
Finde es auch richtig, dass der Kläger eine 50%-ige Mitschuld bekommen hat.

Soweit die rechtliche Seite.

Ob der Kläger sich gegenüber dem Beklagten undankbar verhalten hat und ob die Klage moralisch verwerflich war, ist eine ganz andere Frage.
Danach geht es aber in solchen Fällen nicht.

Jeder, der jemanden auf seinem Boot mitnimmt, muss sich über die rechtlichen Folgen im Falle eines Unfalles im Klaren sein.


Gruss Nordy

Rechtlich ists schon in ordnung ...

Ein grund warum der freund den freund verklagt hat kann auch sein dass seine versicherung eh zahlt. Haette er nicht geklagt haette der freund aus eigener tasche zahlen muessen.

Als beispiel fuer komische haftpflichtgesetze hier eine lustiges besipiel:

Hier ist es so dass wenn jemand nachts in mein haus einbricht und im dunkeln die treppe runterfaellt ICH voll fuer seine verletzungen verantwortlch bin und IHM schadenersatz zahen muss...

Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen.
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