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Alt 23.07.2015, 16:44
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Natürlich braucht man eine CE, ohne dieser kann das Boot stillgelegt werden.
Es ist nur so, dass es bei der Anmeldung nicht dezitiert verlangt wird.

Umgemünzt auf Autos: Wenn du Umbauten machst, musst du diese von der Landesregierung eintragen lassen. Bei der Anmeldung des Autos an der Zulassungsstelle spielen diese Umbauten keine Rolle.
Aber wenn du welche ohne Eintragung montiert hast, werden die Taferl abgenommen....

Der Umkehrschluss, weil die CE nicht verlangt wird braucht man sie nicht, ist also falsch.

Sehe ich gerade, kein Österreicher, also auf Deutsch:
Umgemünzt auf Autos: Wenn du Umbauten machst, musst du diese vom TÜV eintragen lassen. Bei der Anmeldung des Autos an der Zulassungsstelle spielen diese Umbauten keine Rolle.
Aber wenn du welche ohne Eintragung montiert hast, verlierst du die Betriebsgenehmigung und Zulassung....
Moin Berny,
im Groben hast du Recht, gerade bei den Autos, ist hier auch so.

Irgendwo habe ich auch schon mal was zum Thema CE geschrieben, aber hier gibt es sehr viel Grundsatzdiskussionen. Auch einige Behördenvertreter haben da unterschiedlichste Auffassungen.

Grundsätzlich soll das Zeichen für den Verbraucher sein, weil es aussagen soll, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie entspricht. Da steht grob drin, dass beid der ordnungsgemäßen Verwendung davon ausgegangen werden kann, dass der Verwender nicht verletzt wird usw...bla bla bla

Das CE-Zeichen als solches dient dem freien Warenverkehr innerhalb der EUROPÄISCHEN Union. Das wurde mal eingeführt, damit z.B. wir Deutschen die Produkte aus anderen Ländern nicht ablehnen können, d.h. deren Einfuhr verbieten, weil sie nicht UNSEREN NORMEN entsprechen.

Wenn ein Auto neu erworben wird, gibt's auch so was ( da bin ich nicht auf dem Stand) früher gab es vom Hersteller die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne dieser durfte man das Fahrzeug nicht zulassen. Daraus wird der KFZ- Brief und Schein erstellt. Heißt aber in Deutschland mittlerweile Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.

Wenn man das Produkt ( mal Allgemein gesprochen) ändert oder wesentlich verändert, erlischt die Betriebserlaubnis. Dazu benötigt man dann eine "Eintragung" z.B. vom TÜV. Wie in Österreich auch.

Aber jetzt kommt's:
das CE Zeichen dient dem Inverkehrbringen, d.h. dem ersten Verkauf an den Kunden. Danach ist das Produkt auf dem Markt und kann nicht nochmal Inverkehr gebracht werden( weil es eben schon da ist). das passiert im Sinne von Europäischen Richtlinien (CE - Zeichen). Die Produkthaftung gehört dazu.

Danach gibt es das BETREIBEN nach nationalen Gesetzten oder Verordnungen. In Österreich etwas anders als in Deutschland oder Italien.

Daraus folgt, das eine Behörde gar keine Konformitätserklärung verlangen kann, wenn das Produkt bei einer anderen Behörde schon mal ordnungsgemäß angemeldet war.

Dass das einige Behörden trotzdem tun, kann national bedingt sein, ist grundsätzlich aber nicht so gewollt.

Wenn nachher was umgebaut wird, erlischt die Produkthaftung fast immer und derjenige der umgebaut hat übernimmt die Verantwortung. Das wissen zwar nicht viele, merken sie aber spätestens vor Gericht.

So viel wollte ich gar nicht schreiben, aber es ist blöd zu erklären...
ENTSCHULDIGUNG schon mal
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Viele Grüße aus Niedersachsen

Ralf
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