Hallo
Zitat:
Zitat von DieterM
Wo hast Du denn diesen Quatsch gehört???
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Z.B. hier:
"...Auf den französischen Binnengewässern einschließlich Rhein und Moselwerden alle nach deutschen Vorschriften erteilten amtlichen und amtlich anerkannten Bootspapiere akzeptiert.
Achtung: In seinen
Küstengewässern verlangt
Frankreich von Booten unter deutscher Falgge zwingend
Flaggenzertifikat des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie..."
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Zitat:
Ich bin mit meinen WSA Bootszulassungen oder Flaggenzertifikaten vom Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie in vielen Ländern Europas bisher unterwegs gewesen und das seit den 1970er Jahren, und die amtlichen deutschen Bootsdokumente mit dem Bundesadler drauf wurden überall anerkannt und niemals beanstandet.
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Das Flaggenzertifikat ist ohne Zweifel überall gültig.
Die WSA Binnenzulassung könnte theoretisch in ausländischen Küstengewässern beanstandet werden.
Scheinbar sind das aber eher Einzelfälle und nur in Frankreich bestätigt.
Ansonsten ist es wurscht wo man das Boot anmeldet. Normalerweise gibt es mit beiden Scheinen keine Probleme.
Viele Grüße,
Oliver