Am besten er schaut hier mal rein
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Auf dem Kaufvertrag, der auch bei der Zulassung in A oder D vorgelegt werden muß, sollte auch die Bezahlung quittiert werden wegen dem Eigentumsübergang.
Boote vor 1998, ohne CE Homologation benötigen das Eignerhandbuch (Manuale di proprietário)mit der RINA Zertifizierung und der Motorzulassung vom Transportministerium wegen der Boots- und der Motordaten, das sind wichtige Dokumente. Ferner wird die Straßenzulassung vom Trailer (Lizenza stradale) benötigt werden , am besten bereits abgemeldet in Italien.
Der Trailer wird bei der österr. Zulassung abgeladen gewogen, sonst keine Zulassung.
Das SACS könnte aber eine LIVORNO Bootszulasung haben?