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Alt 10.08.2015, 10:29
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Dieter, soferne nachgewiesen werden könnte, dass das Boot vor 1998 in Verkehr gebracht wurde.
Wenn nicht, dann gilt das Boot als aktuell in Verkehr zu bringen und man braucht eine Ce. Und die Rina ist eben keine solche, auch wenn letztlich diese sogar mehr aussagt.

...
Deshalb auch der tip, nachfragen bevor man kauft.
Mit dem Eigner Handbuch (Manuale di proprietário, wird für den Erstbesitzer bei Kauf ausgestellt) und einer Kopie der Kaufrechnung (fatura) ist der Inbetriebnahme Nachweis für Boot und Motor erbracht. Mit der Zulassung des Motors vom Transport-Min. (cerificato di potencia) ist nochmal ein weiter Nachweis für den Motor vorhanden, denn dieses wird auch erst nach dem Verkauf ausgestellt. Die RINA ist kein Papier sondern einer der größten Zertifizierungsgesellschaften dieser Welt, siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren
und maßgebend für die Abnahme aller italienischen Boote/Schiffe aus den Werften. Ohne Zertifizierung durften früher vor 1998 keine Boote in Betrieb gehen und auch ab 1998 machte die RINA die CE-Homologation für die Werften.
Auch in der licenza stradale für den Trailer ist die Erstinbetriebnahme wie in deutschen Straßenzulassungen vermerkt. Aber bei der Zulassung in A wie auch in D benötigt man die amtliche Abmeldung in Italien, da der Trailer nicht gleichzeitig in2 Ländern zugelassen werden kann.

Selbst bei der Zulassung meines nagelneuen Italien. BALBI Trailers wollte die deutsche Zulassungsstelle eine Bestätigung haben das er noch nicht in I normal zugelassen war, die der Händler ausstellen durfte, trotz der Bescheinigung des Herstellers das er neu im Vormonat APR 2015 gefertigt wurde. Die Überführung Anfang Mai d.J. erfolgte auf eine Italien. Ausfuhr-Zulassung nach D. Da es in Italien noch keine COC Bescheinigung gab (soll erst gg. Ende des Jahres verfügbar werden für Italien. Hersteller von Anhängern), mußte der der nagelneue Bootsanhänger trotz mehrfacher CE Bescheinigung für Bauteile eine volle TÜV Abnahme nach §21 durchlaufen vor der Straßenzulassung. Aber der Aufwand hat sich gelohnt, er ist technisch perfekt und besser als mein letzter Bootstrailer.

Geändert von DieterM (10.08.2015 um 10:42 Uhr)
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