Ich hab den Kaufvertrag der österreichsichen Firma, die das Boot damals verkauft hatte, da stehen alle Daten drinnen. Ebenso habe ich die Ce, wenn auch damals nachträglich erhalten.
Somit habe ich alles, was in Österreich nötig ist.
Das "Eignerhandbuch" ist bei uns nicht zwingend notwendig, soferne die Eigentümerschaft nachgewiesen werden kann. Da ist die Konformitätserklärung schon viel wichtiger.
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