Für altuelle Motoren ist dieser Satz entscheidend:
Zitat:
Außenbordmotoren und Ottomotoren bis zu einer Leistung von 74 kW (100 PS) können davon abweichend auch dann zugelassen werden, wenn sie den Richtlinien der Europäischen Sportbootrichtlinie für 4-Takt-Motoren entsprechen. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage einer CE-Konformitätserklärung.
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Die CE-Konformitätserklärung sollten alle seit 2006 gebauten und in der EU verkauften 4-Takter haben, Honda, Yamaha, Suzuki und Mercury auf jeden Fall.
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Gruß Robert
"Habe gehört du hast jetzt ein Boot?" - "Ja, aber nur ein Schlauchboot, mit einem Zweitakter." - "Ach so." -