Zitat:
Zitat von dori
in HR darf nur der das Boot steuern, der einen Führerschein hat. die deutsche 16-jahre-darf-varinate-führerscheinbesitzer gilt in HR absolut nicht.
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Dies gilt auch für die Niederlande.
Besser noch,mein sohn hatte schon mit 16 jahre den schein. In der BRD gemacht.Durfte aber in NL kein boot das schneller als 20km schnell ist fahren. Erst ab dem 18 lebensjahr.