Hallo Werner
Du hast es erfasst
![Lachen78](images/smilies/eigenesmilies/lachen78.gif)
und wenn der Käufer vom kauf zurücktritt hat Er gute Aussichten denn Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber der Verkäufer war nicht unwissend...
Grüssle vom Bodensee
Norbert
PS: Der Restwert des Bootes wäre übrigens mit 80,- bis 100,- Euro anzusetzen....