Dilettanten
Gewährleistung und Garantie sind immer noch verschiedene Dinge. Ansonsten ist dies ein typisches Ablehnungsschreiben mit dem Versuch, erst einmal abzuwimmeln. Spätestens wenn eine fundierte Antwort kommt, dann wird recht schnell eingelenkt.
Ansonsten siehe mein Beitrag oben. Ab 6 Monaten gilt nicht mehr die Beweislastumkehr des § 476 BGB zugunsten des Käufers.
Dennoch muss eine geklebte Naht bei einem sicherheitsrelevanten Produkt mehr als 6 Monate halten. Man kann m.E. auch nach Ablauf von 6 Monaten davon ausgehen, dass die Klebung mangelhaft ist.
Wenn man nach Ablauf von 6 Monaten davon ausgehen müsste, dass sich Schweißnähte am PKW von selbst auflösen, dann wäre das Geschrei riesengroß.