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Alt 03.11.2015, 22:41
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"Wer gegen die Vorschriften dieses Teiles oder der auf Grund dieses Teiles erlassenen Verordnungen verstößt, begeht, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 72 Euro bis zu 3 633 Euro zu bestrafen."

"die Bezirksverwaltungsbehörde für Verwaltungsstrafverfahren."
__________________
LG
a n d r e a s
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