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Alt 22.12.2015, 12:08
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Halo Mathoias,

ist doch ganz einfach.
Der Trailer ist aus 1983. Wenn es der erste Besitzer ist, dann ist doch seine Aussage klar das er noch nicht angemeldet war. Lasse Dir das schriftlich geben und eine Kopie der Kaufrechnung als Nachweis das er der Erstbesitzer ist.

Also zum TÜV und §21 erledigen, kostet einiges aber nicht soviel wie bei einem gebremsten Anhänger. Dazu brauchst Du die ABE und DEinen Personalausweis. Ev. muß Du auf neuestem EU Beleuchtungsvorschriften nachrüsten. Auch die Reifen auch wenn alt dürfen keine Alterserscheinungen wie Risse in der Karkasse haben, ev. erneuern.

Hast Du den TÜV, dann geht es zur Zulassungsstelle und dort wird der Nachweis verlangt, das der Trailer noch nicht zugelassen wurde. Warum? Weil ein Trailer auch innerhalb der EU nicht an zwei unterschiedlichen Stellen zugelassen werden darf. Dazu brauchst Du die ABE und Deinen Personalausweis plus den TÜV-Bericht. Ev. benötigst Du auch für eine grüne Zulassung (Bootstransporter) auch eine Haftversicherung, dann solltest Du bei Deiner Autoversicherung den Trailer anmelden vorsorglkich und Dir eine VSN (=Versicherungsnummer) für die Zulasssungsstelle geben lassen, koste sicher nur eine Bagatelle einschl. der Teilkasko.

Viel Erfolg bei der Klärung mit dem Verkäufer ob er der Erstbesitzer ist.
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