Zitat:
Zitat von quastenfloesser
Servus zusammen,
lest doch bitte mal da nach:
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§1 Punkt 4
Ich zitiere....
Keiner Erlaubnis bedürfen
.....
Personen, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte
nicht überschreitbare Nutzleistung 3,68 Kilowatt oder weniger beträgt,
Es steht natürlich jedem Erziehungsberechtigtem frei über das Tuen seiner Kinder selbst zu bestimmen.
Nur wenn man es ganz ordentlich und richtig und seriös machen möchte, warum dann nicht mit 16 gleich den SBF machen?
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Hallo Joachim das ist ein uraltes Gesetz, ich habe geschrieben das sich das seit dem September 2013 geändert hat. Die Wapo meinte bei erwischen der Kinder Minimum eine Ordnungswidrigkeit! Und wenn die Wapo es nicht weiß, wer denn?