Zitat:
Zitat von Impeller 66
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SportbootFüV-See
§ 1
Fahrerlaubnis
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3. Personen, bei denen das zu führende Sportboot keine Antriebsmaschine hat,
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4. Personen, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 3,68 KW oder weniger beträgt,
5. Personen ab 16 Jahren, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 11,03 Kilowatt oder weniger beträgt,
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Danke für diese "offizielle" Anfrage und Veröffentlichung der Antwort hier!
Interessant dabei ist für mich noch, dass ja anscheinend "vorletzten Herbst" in Vorbereitung auf die 15 PS Regelung selbst innerhalb der offiziellen Organe Unsicherheit herrschte, obwohl der alte 5 PS Passus selbst, wie im Anfang des Themas zitiert, bereits uralt ist und weiterhin Gültigkeit hat.
Somit herrscht jetzt endlich Klarheit!