Thema: Rettungsinsel
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Alt 26.01.2016, 17:27
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Andreas P. Beitrag anzeigen

zu 2.) schon witzig die Frage, ital. Gesetze sind für Gewässer gemacht und nicht nur für bestimmte, z. B. ital. Boote.....
Niemand würde auf die Idee kommen, zu fragen, ob für ein deutsches Auto in Italien die dortigen oder deutsche Landesgesetze gelten.
Rührt vermutlich von der Tatsache, dass bisher die dortigen Autoritäten immer 2 Augen zugedrückt haben,
wenn's um Touristen und deren Bootsausrüstung geht. Habe selbst auch schon solch positive Erfahrungen mehrfach gesammelt. Aber wenn's hart auf hart kommt, ist man dran.
Zitat:
Zitat von Andreas P. Beitrag anzeigen
Hab mich gestern mal durch den Gesetzestext durchgequält. Zum einen gibt es eine Mindestausstattung, die in der Insel wiederum mitgeführt werden muss, einige mehr oder weniger sinnvolle Dinge zum Überleben. Andererseits gibt's am Ende des Textes, wie so oft in bella Italia, auch die Ausnahme: sofern ein Objekt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zugelassen ist, muss das dann von den Italienern auch anerkannt werden. Allerdings ist das auch die Crux, denn diese für die internationale Luftfahrt produzierten leichten Rettungsinseln haben nach erster Vorabinfo keine europäische CE Zertifizierung oder ähnliches, da eben international eingesetzt, nur eine Freigabe im Amiland der FAA....So weit so schlecht.
Bleibt nur das Argument im Kontrollfall: Insel ist Insel.
Im Prinzip haste recht, aber ich sag nur " 40 PS Regelung in Italien ".
Darfst als Deutscher auch nicht fahren, deshalb die Überlegung ob nicht auch
die Sicherheitsausrüstung des Zulassungslandes zählt.
Vielleicht werfe ich aber auch nur alles in einen Topf.Das eine ist die Sicherheitsausrüstung, daß andere Formalitäten.Da ich in Italien gekauft habe, war eh schon alles drin und dran . Insofern habe ich mir da nie mehr Gedanken gemacht. Wobei nun bei mir die Zulassung der Insel abgelaufen ist.
Jetzt geht schon los............neu überprüfen lassen ( wo ? ) oder vor dem nächsten Italy Trip neu kaufen ?
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LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer

Geändert von Monoposti (26.01.2016 um 17:38 Uhr)
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