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Alt 31.10.2004, 20:09
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Boot Infos

Hallo Bernhard!


Verwechsle ich das was und zwar gibt es verschiedene Fahrtenbereiche und auch für diese bestimmte Bootsgrößen fpr den österr Seebrief. Also ist eigentlich ja alles Illegal was wir machen, Dass heisst ich darf mit meinem urlaubsschlauchi mit 8PS und 4m nicht mal im Fahrtenbereich FB1 fahren - sprich 3Sm.???

Hier ein Auszug bei EMS:
Der Seebrief kann für folgende Fahrtenbereiche beantragt werden
- Fahrtbereich 1 - „Watt- oder Tagesfahrt“
Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen. Die Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, ge-messen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von den Inseln

- Fahrbereich 2 - „Küstenfahrt“
Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste; die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20sm, gemessen von der Küste

- Fahrtbereich 3 - „Küstennahe Fahrt“
Fahrt in küstennahen Gewässern; die küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200sm gemessen von der Küste.

- Fahrtbereich 4 - „Weltweite Fahrt“
Fahrt, die über den Bereich der küstennahen Fahrt hinausgeht

Jeder Fahrtenbereich verlangt auch eine entsprechende Ausrüstung des Bootes. Die entsprechenden Ausrüstungslisten für den jeweiligen Fahrtenbereich können wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen lassen.

Folgende Mindestlängen der Boote sind beim Einsatz in den entsprechenden Fahrtenbereich Voraus-setzung:
- für Fahrtenbereich 1: Mindestlänge:5 m
- für Fahrtenbereich 2: Mindestlänge: 6 m
- für Fahrtenbereich 3: Mindestlänge: 7 m
- für Fahrtenbereich 4: Mindestlänge: 8 m


LG
Mathias
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LG
Mathias

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