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Alt 31.10.2004, 20:55
Bernhard
Gast
 
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mindestlänge

@ rotti

hy rotti

es gibt da schon was mit mindestlänge, namlich, daß ein boot unter 7 m nicht für den fahrtenbereich 3 zugelassen werden kann. was ja auch irgenwie logisch ist, weilst die ausrüstung die du dafür benötigst ja gar nicht reinbekommst, wenn dein boot kleiner ist.

übrigens betrifft das ja nur die ausstellung eines seebriefes.

ich glaub, aber sicher bin ich da nicht, daß du für boote unter 7 m. sowieso keinen seebrief brauchst, weil da die österreichische zulassung (da was ja so ziemlich jeder von uns für sein boot hat, das er in österrreich nutzt) ausreicht.

und für schlauchboote ohne festen rumpf gibt es sowieso keinen seebrief sondern nur die österreichische sportbootzulassung.

was jetzt definitiv für eine ausrüstung für die fahrtenbereiche (fb1,2,3,4) vorgeschrieben ist, wenn du keinen seebrief hast, weiß ich auch noch nicht, empfehlungen gibt es jedenfalls, siehe auch auf der hp vom ems.

da schlauchboote aber eine zulassung gem. der ce certifizierung haben, sollten sie m.e. ja auch dort gefahren werden dürfen.

wäre also interessant obs im forum jemanden gibt, der schon mal probleme hatte, weil er am meer wegen der bootsgrösse beanstandet wurde.(kann ich mir aber nicht vorstellen)

also ....haaallloooo gibts da wen??

p.s. @ rotti: vielleicht hab ich überlesen, aber woher aus dem salzkammergut kommst du?
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